KEIN GRUND ZUM AUSTRETEN!

Fri, 13 Jun 2014 16:02:34 +0000 von Stephan Lackner

Die Ankündigung der Banken, Kreditinstitute und Versicherungen, Kirchensteuer auf Kapitalerträge direkt ans Finanzamt abzuführen, beunruhigt viele Kirchenmitglieder, die den Eindruck haben, damit würden Sie nun kirchensteuerpflichtig.

Um das zu vermeiden, haben sich viele schon zum Kirchenaustritt entschlossen. Leider!!! Denn das war nicht nötig!

Die Benachrichtigung der Banken bedeutet nicht, dass man plötzlich kirchensteuerpflichtig wird. Wer bisher keine Kirchensteuer zahlen musste, muss das auch in Zukunft nicht. Leider ist diese wichtige Information nicht genügend kommuniziert worden.

Erfreulicherweise gab es bei mir aber auch schon zwei Eintritte, wo Menschen ihren kürzlich (genau aus dem oben genannten Grund) vollzogenen Austritt durch den Eintritt wieder rückgängig gemacht haben. Und zwar deshalb, weil sie gemerkt haben, dass ihre Angst vor plötzlicher Kirchensteuerpflicht unbegründet war.

Also bitte weitersagen: Die Ankündigung der Banken muss kein Grund zum Austritt sein!

Und bitte einladen: wer seinen Austritt rückgängig machen möchte, kann dies ganz unkompliziert und schnell in der Wiedereintrittsstelle tun. Einfach vorbeikommen!

PS: mehr Informationen finden Sie rechts unter dem Link: Kirche und Geld, oder unter:

http://www.landeskirche-hannovers.de/evlka-de/meta/service/abgeltungssteuer
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